Bahntrassenradeln – Details

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BE 265 Bellecourt – Canal Charleroi-Bruxelles
Streckenlänge (einfach): ca. 2,3 km (davon ca. 1 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

asph.

Eröffnung des Radwegs:
Radwegebau:

Die Entwicklungsstudie für den Ausbau der Linie 113 und der in Bellecourt zum Canal Charleroi-Bruxelles abzweigenden Linie 265 als RAVeL-Wege wurde 2002 abgeschlossen und mit dem Bau Anfang 2023 begonnen. Beide Strecken wurden am 25. Juni 2025 feierlich eingeweiht.

Route: Bellecourt – Canal Charleroi-Bruxelles
Externe Links (Bahn): historische topographische Karte
30.11.2025

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Bei Bellecourt zweigte die Linie 265 (rechts) von der Linie 113 ab.

Am Ende der Rechtskurve ...

... kreuzt eine Grundstückzufahrt.

Der erste Abschnitt endet vor der Autobahn E42.

Blick zurück.

Es geht wenig rechts versetzt weiter auf einer kleinen Straße rechts der Trasse, ...

... von der später die ältere Streckenführung, jetzt Hauszufahrt, abzweigte (Blick zurück).

In der Linkskurve der Straße geht es geradeaus autofrei unter der Bahnstrecke 117 hindurch ...

... und auf neu ausgebauter Strecke ...

... nach Longsart.

Dort wechselt man wenig links versetzt ...

... auf die Rue du Traînea ...

... und unterquert die N59. Die Bahn teilte sich kurz vor dieser Brücke.

Kurz hinter der Brücke wird es wieder autofrei ...

... und nach rechts zweigt ein Pfad zum früheren Gleis auf der rechten Seite des Hafenbeckens ab.

Die Radroute bleibt auf der linken Seite, auf der früher ebenfalls ein Gleis lag.

Beide Gleise endeten vor dieser Brücke (Blick zurück) ...

... mit Anschluss an den RAVeL W4 kurz vor der Einmündung in den Canal Charleroi-Bruxelles.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 22. März 2026

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