Bahntrassenradeln – Details

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BE 017x Kolenspoor: Beringen-Mijn
Synonyme: Für diese Industriebahn war keine Liniennummer auffindbar.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,3 km (davon ca. 2,4 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:
Eisenbahnstrecke: - / ehemalige Industriebahn von der Steinkohlemine zum Hafen am Albertkanaal; 3 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
  • Juli 2017
Radwegebau:

2020 wurde die Brücke über die Koolmijnlaan saniert und ist seit September 2020 wieder befahrbar.

26.03.2022

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Die Anschlussbahn von der Linie 15 (südlich des Bf Beverlo) …

… kreuzte Beringen-Mijn in die Straße Stationkaai.

Ab der Kreuzung Laan op Vurten …

… wurde ein Weg zwischen den Gleisen angelegt, …

.. der in einen asphaltierten Radweg mündet, …

… der bis an das …

… ehemalige Bergwerk reicht.

Eine der zahlreichen Tafeln zum Bahnpark.

Der asphaltierte Weg (Blick nach Norden) ist in das Knotenpunktsystem eingebunden.

An der Verzweigung geht es auf dem asphaltierten Weg …

... in Richtung Hafen.

Hinter zwei kleineren Kreuzungen …

… wird die Koolmijnlaan auf neuen Brücken überquert.

Blick zurück auf die Sint-Theodarduskerk.

Die Trasse verläuft kurz weiter auf einem Damm, …

.. dann wird der Beverlosesteenweg …

… versetzt gekreuzt (Blick zurück).

Abzweig zum Friedhof.

Wenig später kreuzt die Ulfortstraat.

Die Trasse bildet hier den nördlichen Ortsrand von Beringen-Mijn.

Eine Weiche zeigt, dass der Radweg auf dem früheren zweiten Gleis verläuft.

Hinter der Havenlaan …

… zweigte nach rechts ein Industriegleis ab.

Ende des Wegs am Olmsesteenweg mit Aussichtsplattform.

… und runder Sitzbank.

Blick zurück auf den Radweg.

Gegenüber befindet sich ein Betriebsgelände am ehem. Kohlenhafen.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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