Bahntrassenradeln – Details

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ST 1.14 Panoramaradweg Ferkeltaxe: Eilsleben – Haldensleben
Streckenlänge (einfach): ca. 26,9 km geplant
Oberfläche:

betoniert

Eisenbahnstrecke: 6891 / Haldensleben – Eilsleben; 32 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 3. November 1887 (auf einem Teilstück Gv bereits ab 17. Oktober 1887)
Stilllegung der Bahnstrecke: 31. Dezember 1994 (Gv); 29. Mai 1999 (Pv); 22. Dezember 2000 (Stilllegung)
Eröffnung des Radwegs:
  • 26. August 2023 (BA1: Eilsleben – Hakenstedt; 5,3 km)
Radwegebau:

Nachdem die Trasse den Kommunen zum Kauf angeboten wurde, zielten erste Überlegungen in Haldisleben auf eine Nutzung des Abschnitts von Hundisburg in Richtung Ackendorf als Radweg ab, in der Gemeinde Hohe Börde auf einen Ausbau bis Nordgermersleben; eine Verlängerung unter einem früheren Arbeitstitel "Panorama-Weg Alte Eisenbahn" bis Eilsleben nicht ausgeschlossen. Ein Bahntrassenweg von Eilsleben nach Rottmersleben würde eine fahrradfreundliche Querverbindung in einem bisher von Straßen ohne Radinfrastruktur geprägten Umfeld schaffen.

2021 hat das Projekt den Namen "Panoramaradweg Ferkeltaxe" bzw. Ferkeltaxenradweg erhalten, das sich in sechs Bauabschnitte gegliedert. Der Bau des ersten Abschnitts von Eilsleben nach Hakenstedt wurde im März 2023 begonnen und im August 2023 beendet. Er umfasste neben 5,3 km auf der ehem. Bahntrasse rund 500 m Anbindung, für die ein bestehender Weg ausgebaut wurde. Er bindet in Eilsleben den Städtepartnerschaftsradweg und damit indirekt den Allerradweg an.

Planungen:

Die weiteren geplanten Bauabschnitte sind:

- BA2 von Hakenstedt nach Erxleben/Uhrsleben: 3 km (erster Spaltenstich am 5. März 2024, geplante Eröffnung: 17. August 2024)

- BA3 von Erxleben/Uhrsleben nach Brumby (Anschluss Holunderradweg): 3,9 km

- BA4 (Anschluss Holunderradweg) von Brumby nach Rottmersleben: 6 km

- BA5 von Rottmersleben nach Ackendorf: 5,5 km

- BA6 von Ackendorf nach Hundisburg (Anschluss Aller-Elbe-Radweg): 3,4 km

Messtischblätter: 3733, 3734, 3833
Route: Eilsleben – Hakenstedt (geplant: – Uhrsleben/Erxleben – Brumby – Nordgermersleben – Rottmersleben – Schackensleben – Ackendorf – Hundisburg, Ortsteil der Stadt Haldensleben)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Haldensleben–Eilsleben
Externe Links (Radweg): www.ferkeltaxenradweg.de
28.01.2024

Pressespiegel zum Bahntrassenweg ST 1.14
07.08.2015: "Radweg ab Haldensleben geplant" (Volksstimme, Haldensleben)

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Empfangsgebäude des Bahnhofs Eilsleben.

Der Bahntrassenweg wird über einen ausgebauten Abzweig von der Hakenstedter Straße (B 245) angebunden.

Schild für den ersten Bauabschnitt.

Beginn des Bahntrassenwegs nach rund 500 m.

Der Weg wurde ebenfalls betoniert ausgeführt.

Hinter einem Einschnitt …

… geht es mit einer Rechtskurve …

… zwischen Feldern weiter.

Windräder.

Zufahrt an der Gemeindegrenze zu Hakenstedt …

… vor einem Damm mit dem Durchlass eines Feldwegs.

Der Damm ist von Bäumen gesäumt, …

… dann lichtet sich der Bewuchs wieder.

Querweg …

… kurz vor dem …

… ehemaligen Bahnhof Hakenstedt, an dem die B 245 gequert wird.

Der Weg ist bis westlich des Ortes ausgebaut …

… und endet am Sportplatz am Ende der Straße Am Bruch.

Blick zurück auf das Ausbauende.

Und demnächst: Der Ferkeltaxenradweg soll auch durch Nordgermersleben führen.

 

Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 52.25466, 11.43050
[N52° 15' 16.78" E11° 25' 49.80"]
52.22312, 11.43240
[N52° 13' 23.23" E11° 25' 56.64"]
3,8 km geplant OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
ST Landkreis Börde Eilsleben 2,1 km
ST Landkreis Börde Erxleben 3,2 km 5,8 km
ST Landkreis Börde Haldensleben 3,2 km
ST Landkreis Börde Hohe Börde 12,6 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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