Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern > MV05a
 
MV05a Bützow: alte Streckenführung
Nach einer nicht ganz optimalen Anbindung in Butzow entschädigen ein kurzer Bahntrassenweg auf einem nach einer Streckenverlegung aufgegebenen Trassenstück und ein längerer Kanaluferweg mit einer weitgehend autofreien Fahrt nach Güstrow.
Streckenlänge (einfach): ca. 14,3 km (davon ca. 2,6 km auf der ehem. Bahntrasse)
inkl. Anbindung nach Güstrow
Oberfläche:

Bahntrassenweg asph., entlang des Kanals überw, betonierte Fahrspuren

Status / Beschilderung: Teil des Radweg Berlin - Kopenhagen
Eisenbahnstrecke: 1122 / Lübeck – Bad Kleinen – Bützow – Neubrandenburg – Strasburg; 234 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1850
Stilllegung der Bahnstrecke: 1882
Eröffnung des Radwegs:
Radwegebau:

Die 2004 aufgrund von Baufälligkeit gesperrte Brücke über die Nebel wurde ab Sommer 2013 saniert und im November 2014 wiedereröffnet.

Messtischblatt: 2138
Route: Bützow – Güstrow
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Bützow–Szczecin
12.01.2019

Befahrung: Juni 2018

Fahrtrichtung Ost

BÜTZOW (Landkreis Rostock)
0,0 nördlich des Bahnhofs BÜTZOW auf der Schwaaner Straße / L 14 die Bahn queren
0,1 rechts: Wolker Chaussee (linker straßenbegleitender Weg)
0,7 links: asph. Fahrweg auf der ehem. Bahntrasse; an einer Schutzhütte vorbei und am Ortsschild geradeaus folgen
ZEPELIN (Landkreis Rostock)
1,6 die Nebel überqueren und der Straße weiter geradeaus folgen
3,3 hinter ZEPELIN AUSBAU KANAL verlässt die Straße vor dem Bützow-Güstrow-Kanal mit einer Rechtskurve die ehem. Bahntrasse
4,3 an der Brücke / Bahnübergang wenig links versetzt auf den Kanaluferweg (zwei betonierte Fahrspuren)
GROSS SCHWIESOW (Landkreis Rostock)
5,8 in einer Ausbuchtung des Weges an zwei überdachten Tischgruppen links folgen
  5,8 rechts: Sternberg 30,1; Langensee 2,5
7,1 an einer Brücke geradeaus folgen
LÜSSOW (Landkreis Rostock)
8,8 ab der nächsten Brücke (Pfostensperre) mit Anliegerverkehr
GÜSTROW (Landkreis Rostock)
10,3 am Ende an der Klappbrücke rechts die Nebel überqueren und direkt hinter der Brücke links: Verbundpflaster-R, später wg.; bei 12,0 rechts über einen Graben folgen
  10,3 links: Schwaan 24,6; Lüssow 2,9
12,2 an der Straße links nach GÜSTROW: Parumer Weg / K 11 (linker Zweirichtungs-R/F); bei 12,9 schräg links: Heideweg / K 11 (linker Zweirichtungs-R/F)
13,7 am Kreisverkehr geradeaus: Feldstraße / K 11 (rechter R/F bzw. linker freigeg. F)
14,4 Kreuzung mit der Lindenstraße / B 104 am nordwestlichen Rand der Güstrower Altstadt



Der Bahntrassenweg beginnt auf der bahnhofabgewandten Seite des Bf Bützow …

… an der Wolker Chaussee.

Direkt zu Beginn geht es an einer Schutzhütte vorbei, …

… durch Felder.

Hinter einen Querweg …

… wird auf einer restaurierten Brücke …

… die Nebel überquert.

Der Damm verläuft in einem Bogen …

… bis Zepelin Ausbau Kanal.

Hinter den Häusern …

… verlässt der Weg vor dem Bützow-Güstrow-Kanal die ehemalige Bahn.

Ab der Brücke (und Bahnübergang) …

… kann man anschließend am Kanal entlang …

… bis an der Stadtrand von Güstrow radeln.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 53.83925, 12.00167
[N53° 50' 21.30" E12° 0' 6.01"]
53.79632, 12.17166
[N53° 47' 46.75" E12° 10' 17.98"]
14,3 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 53.83366, 11.99985
[N53° 50' 1.18" E11° 59' 59.46"]
53.82499, 12.03182
[N53° 49' 29.96" E12° 1' 54.55"]
2,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
MV Landkreis Rostock Bützow 1,0 km
MV Landkreis Rostock Zepelin 1,6 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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