Bahntrassenradeln – Details

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FR 81.03 Castres – Murat / Brassac
Streckenlänge (einfach): ca. 30,2 km
Oberfläche:

Castres – Thérondel:
Zwischen Castres und Roquecourbe ist die ehemalige Bahnstrecke nicht durchgehend befahrbar (teils als Feldweg erhalten, teils zugewachsen). Die befahrbare Strecke beginnt nördlich von Roquecourbe und ist hier als Wanderweg «Sentier du petit train» ausgeschildert. Der Einstieg ist nicht einfach zu finden: Am besten folgt man den hölzernen Wegweisern mit dem Dampflok-Signet. Die rund 20 km von Roquecourbe nach Thérondel sind eine grobe Schotterpiste und inkl. der unbeleuchteten Tunnel nur mit dem Mountainbike befahrbar.
Thérondel – Brassac
Der Ast zwischen Thérondel und Brassac ist ebenfalls eine grobe Schotterpiste und nur mit dem Mountainbike befahrbar.
Thérondel – Murat
* Zwischen Thérondel und Vabre befindet sich eine enge Schlucht, in der die Straße D55 auf der Bahntrasse liegt. Östlich von Vabre sind ca. 1,6 km als Schotterpiste mit dem Mountainbike befahrbar.
* Weiter östlich verläuft die wenig befahrene Straße D171 bis oberhalb von Viane auf der Bahntrasse. Hier kann man mit einem normalen Fahrrad auf einer Länge von ca. 22 km sehr angenehm «bahntrassenradeln».
* Bei Le Bouissas (zwischen Viane und Gijounet) wurde die Bahntrasse umgestaltet und präsentiert sich als außerordentlich schöne, 7 km lange «voie verte». Sie ist mit feinem, grauem Sand versehen und lässt sich deshalb auch mit einem normalen Fahrrad problemlos befahren. Bei der Ortschaft Gijounet wurde ein «Buffet de la Gare» neu erbaut. Die «voie verte» führt bis Pont de Carausse unterhalb von Lacaune.
* Von Pont de Carausse bis Lacaune ist die ehemalige Bahntrasse wiederum als Schotterpiste mit einem Mountainbike befahrbar.

Kunstbauten: drei Tunnel zwischen Roquecourbe und le Bouissas, eine Brücke und ein Tunnel nordöstlich von Vabre, zwei Tunnel und Brücken bei Landissou; die Tunnel sind nicht beleuchtet (gute Taschenlampe mitnehmen!)
Eisenbahnstrecke: Chemins de fer départementaux du Tarn: Castres – Murat / Brassac
Stilllegung der Bahnstrecke: 1962
Eröffnung des Radwegs:
  • 2009: Gijounet – Pont de Carausse (6,5 km)
  • April 2017: Pont de Carausse – Lacaune (4 km)
Route: Castres (Vorort Lambert, Einstieg am Chemin des Fontaines; bis Roquecourbe nicht auf der Trasse) – Ste Juliane (nördl. Roquecourbe) – Thérondel (Streckenverzweigung; 10,8 km) –
– Ast nach Brassac: bis Ferrières auf der Trasse (8,8 km)
– Ast nach Murat: Trassenabschnitte: 1,6 km hinter Vabre und Gijoun – Recousinez (bei Lacaune; 9 km)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Chemins de fer départementaux du Tarn (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (Abschnitt Lacaune - Gijounet) (fr)
21.01.2018

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Zwischen Roquecourbe und Thérondel verläuft die Bahntrasse auf einer Länge
von rund 20 Kilometern im tief eingeschnittenen Tal des Agout.

Auf dieser Strecke befinden sich mehrere längere Tunnel, mit denen die Bahnlinie Flussschleifen
abkürzen konnte. Hier im Bild das etwas feuchte Portal des mit rund 800 m längsten Tunnel de Teillède.

Bei Thérondel liegt die Verzweigung der Strecken nach Murat und Brassac. Hier befinden sich kurz
hintereinander drei größere Viadukte, die berühmten Trois Viaducs. Das Foto zeigt das unterste Viadukt.

Zwischen Thérondel und Brassac steigt die Trasse im Tal des Agout steil an.

Bei Gijounet (auf dem Ast nach Murat) wurde die Bahntrasse auf einer Länge von rund 7 km als Voie Verte gestaltet.
Dies ist einer der schönsten Abschnitte der Linie, die hier steil nach Lacaune ansteigt.

Die Voie Verte führt über den Fluss Gijou auf dem spektakulären Viaduc du Gourp Fumant
(benannt nach einer in der Nähe liegenden Höhle). Es ist von zwei Tunnel eingerahmt.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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