Bahntrassenradeln – Details

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SN 1.02 Leipzig: Anger-Crottendorfer Bahnschneise
Die Anger-Crottendorfer Bahnschneise ist ein linearer Park auf Gelände und Zufahrt des alten Eilenburger Bahnhofs mit zahlreichen Zugangspunkten in die angrenzenden Quartiere.
Streckenlänge (einfach): ca. 1,9 km (davon ca. 1,6 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

asph.

Eisenbahnstrecke: ? / Leipzig-Anger – Eilenburger Bf; 2 km (1435 mm)
Stilllegung der Bahnstrecke: Der Eilenburger Bahnhof wurde 1943 zerstört und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder aufgebaut. Auf dem Bahnhofsgelände befindet sich heute der Lene-Voigt-Park.
Eröffnung des Radwegs:
  • 2005-2007
Radwegebau:

Anfang 2014 bis April 2014 wurde die "Bahnschneise" am östlichen Ende um 240 m bis zur Zweinaundorfer Straße verlängert und bekommt damit direkten S-Bahn-Anschluss.

Messtischblatt: 4640
Route: Leipzig, zwischen Gerichtsweg und Mierendorffstraße
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Leipzig–Eilenburg
13.10.2014

Pressespiegel zum Bahntrassenweg SN 1.02
10.07.2007: "Radweg 'Anger-Crottendorfer Bahnschneis' wieder ein Stück länger" (Pressemitteilung Stadt Leipzig)
19.01.2014: "Flotter Weg im Leipziger Osten: Anger-Crottendorfer Bahnschneise bekommt S-Bahn-Anschluss" (Leipziger Internet Zeitung)

Befahrung: Oktober 2014

Fahrtrichtung Ost

LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
0,0 westlicher Parkzugang am Gerichtsweg: wg.; nach wenigen Metern links versetzt: asph.; an mehreren ebenerdigen Zugängen geradeaus folgen
0,8 am Ende des breiteren Parkgeländes wenig links versetzt: asph.; bei 0,9 die Riebeckstraße unterqueren und an einem weiteren ebenerdigen Zugang, später an einer Rampe zur Martinstraße vorbei; bei 1,4 diese Straße unterqueren
1,6 am Zugang zur Mierendorffstraße geradeaus folgen, hinter der ehem. Bahnbrücke / vor dem S-Bahnhof Leipzig-Anger-Crottendorf links eine Rohrleitung unterqueren und geradeaus zur Zweinaundorfer Straße (1,9)


Fahrtrichtung West

LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
0,0 Beginn des asph. R/F an der Mierendorffstraße; am S-Bahnhof Leipzig-Anger-Crottendorf rechts eine Rohrleitung unterqueren
0,3 am Zugang Mierendorffstraße geradeaus folgen; bei 0,5 die Martinstraße und an der Rampe zur Straße vorbei; bei 0,9 an einem ebenerdigen Zugang vorbei und die Riebeckstraße unterqueren
1,1 am Beginn des breiteren Parkgeländes wenig links versetzt und an mehreren ebenerdigen Zugängen geradeaus folgen
1,8 am Parkende wenig links versetzt (wg.) zum Ausgang Gerichtsweg (1,9)



Der asphaltierte Geh- und Radweg auf der Anger-Crottendorfer Bahnschneise
beginnt an der Zweinaundorfer Straße ...

... in der Nähe des S-Bahnhofs Anger-Crottendorf.

Gleich zu Beginn wird die Rohrleitung, die den Weg auf fast gesamter Länge begleitet,
zweimal unterquert: Hier liegt sie rechts auf einem alten Brückenfundament.

Kurz hinter dem Zugang Mierendorffstraße.

Links die Häuser an der Nerchauer Straße.

Hinter der Brücke Martinstraße ...

... gibt es eine Rampe hinauf zur Straße (Blick zurück).

Die Brücke Riebeckstraße ...

... besitzt zwei Durchlässe für Bahntrassenweg und Straße.

Dahinter weitet sich das Gelände ...

... zu einem Park auf dem früheren Eilenburger Bahnhof.

Am Parkende vor dem Gerichtsweg.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.33306, 12.41888
[N51° 19' 59.02" E12° 25' 7.97"]
51.33533, 12.39386
[N51° 20' 7.19" E12° 23' 37.90"]
1,9 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.33198, 12.41768
[N51° 19' 55.13" E12° 25' 3.65"]
51.33533, 12.39489
[N51° 20' 7.19" E12° 23' 41.60"]
1,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SN kreisfreie Stadt Leipzig 1,6 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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