Bahntrassenradeln – Details

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RP 2.01b Moselbahn: Abschnitt Leiwen – Neumagen-Dhron
Etwas erhöht über der parallel verlaufenden Kreisstraße radelt man vom Autoverkehr unbehelligt durch die Spitze der Trittenheimer Moselschleife.
Streckenlänge (einfach): ca. 7,1 km (davon ca. 3,8 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß- und Radweg; HBR-Wegweisung als Teilstück des Moselradwegs
Eisenbahnstrecke: 9310 (Moselbahn) / Bullay Süd – Trier; 102 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
  • 28. Mai 2003: Leiwen – Trittenheim (K 86)
  • 2004: Verlängerung in Richtung Neumagen-Dhron (L 156)
Radwegebau:

Der 2003 eröffnete Abschnitt von Leiwen – Trittenheim ist der parallel verlaufenden Kreisstraße zugeordnet; die nördliche Verlängerung wurde als Radweg der Landesstraße 156 gebaut.

Messtischblatt: 6107*
Route: Leiwen – Trittenheim – Neumagen-Dhron
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Moselbahn (siehe auch Artikel zur Moselbahn AG)
08.09.2014

Pressespiegel zum Bahntrassenweg RP 2.01b
27.05.2003: "Leiwen/Trittenheim: Radweg auf ehemaliger Bahntrasse" (Trierischer Volksfreund)
27.05.2003: "Freie Fahrt auf alter Trasse" (Trierischer Volksfreund)
27.04.2004: "Eine Lücke weniger" (Trierischer Volksfreund, Mosel-Zeitung)
10.04.2014: "Ex-Moselbahn-Gelände soll schöner werden" (Trierischer Volksfreund, Mosel Zeitung)

Befahrung: Oktober 2012

Fahrtrichtung Ost

VG SCHWEICH AN DER RÖMISCHEN WEINSTRASSE (Landkreis Trier-Saarburg)
0,0 Mosel-Radweg bei LEIWEN; an einer Tischgruppe schräg links folgen, später k. St.
  rechts: Ortsmitte 0,2
  W: Trier 38; Köwerich 2,3; Mosel-Radweg
0,6 die K 86 rechts versetzt queren und dem Weg auf die ehem. Bahntrasse folgen (0,7); später am Elektrizitätswerk vorbei; verläuft dann am Hang oberhalb der Straße
VG BERNKASTEL-KUES (Landkreis Bernkastel-Wittlich)
2,9 nach Unterquerung der Trittenheimer Moselbrücke (Fährtürme) die L 148 queren ("Radfahrer absteigen"): R/F, landw. Verkehr frei; am ehem. Bahnhof vorbei; an einer Einmündung vorbei: später Damm z. T. abgetragen (Radweg direkt an der Straße)
  2,9 rechts: Trittenheim 0,6
4,5 dem Weg rechts versetzt folgen: St., dann schräg links (Gef.) und schräg rechts folgen
5,4 vor einem Haus links (Gef.), dann rechts auf den rechten Zweirichtungs-R/F entlang der L 156; in NEUMAGEN-DHRON Ende des R/F: Hinterburg, später Römerstraße geradeaus durch den Ort bis zur Einmündung Katharinenufer folgen (7,1)
  7,1 links: Bernkastel-Kues 24; Piesport 6,0; Mosel-Radweg
  7,1 geradeaus: Morbach 33; Dhron 1,0; Radroute Nahe-Hunsrück-Mosel



Bei Leiwen wird der Mosel-Radweg auf die alte Bahntrasse geführt ...

... und passiert bald das E-Werk.

Der Weg verläuft dann etwas oberhalb der Straße ...

... am Fuß der Weinberge.

Blick auf die noch im Morgennebel liegende Trittenheimer Moselbrücke.

Fährturm an der Brücke (Blick zurück).

Der alte Bahnhof wird gerade herausgeputzt.

Stützmauern mit Treppen in die Weinberge.

Später ist ein Stück der Trasse abgetragen.

Vor Neumagen verliert sich die Spur der Trasse und der Moselradweg wird über bestehende Wege weitergeführt.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 49.82339, 6.88327
[N49° 49' 24.20" E6° 52' 59.77"]
49.85863, 6.89706
[N49° 51' 31.07" E6° 53' 49.42"]
7,1 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 49.81762, 6.88638
[N49° 49' 3.43" E6° 53' 10.97"]
49.82280, 6.90585
[N49° 49' 22.08" E6° 54' 21.06"]
2,2 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 49.82330, 6.90588
[N49° 49' 23.88" E6° 54' 21.17"]
49.83673, 6.89902
[N49° 50' 12.23" E6° 53' 56.47"]
1,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
RP Landkreis Bernkastel-Wittlich Bernkastel-Kues, VG 2,0 km
RP Landkreis Trier-Saarburg Schweich an der Römischen Weinstraße, VG 1,8 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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