Bahntrassenradeln – Details

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NW 5.06 Blomberg – Schieder
Der reizvolle Weg auf der ehemaligen Stichbahn von Schieder nach Blomberg erspart dem Radwanderer die vielbefahrene Landesstraße. Er ist Teil der BahnRadRoute Hellweg-Weser und des Radverkehrsnetzes Nordrhein-Westfalen.
Streckenlänge (einfach): ca. 7,4 km (davon ca. 3,9 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

bis auf einen kurzen asph. Abschnitt am nördlichen Streckenende in Blomberg: wg.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; Wegweisung als Teil des Radverkehrsnetzes mit Einschüben der BahnRadRoute Hellweg-Weser.
Eisenbahnstrecke: 2986 / Abzw. Noltehof – Blomberg; 4 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. Juli 1897 (Pv)
Stilllegung der Bahnstrecke: 10. Dezember 1951 (Pv, danach noch Gv)
Eröffnung des Radwegs:
  • ca. Mitte der 1990er Jahre
Messtischblatt: 4020*
Route: Blomberg – Schieder
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Schieder–Blomberg
11.08.2014

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 5.06
31.05.2016: "Steinchen auf Blomberger Radweg stören Radfahrer" (Lippische Landes-Zeitung, Blomberg)

Befahrung: Juli 2004

Fahrtrichtung Süd

BLOMBERG (Kreis Lippe)
0,0 in der Rechtskurve des Hellweg / B 1 unterhalb von BLOMBERG links: Langer Steinweg (St., kurvig) und durch das Stadttor in die Altstadt (Kopfsteinpflaster)
0,4 schräg rechts: Kuhstraße und bei 0,5 rechts: Diekmannstraße
0,7 rechts: Bahnhofstraße (Gef.); bei 0,8 schräg links: Hausmannstraße (l. Gef.)
1,1 rechts: Lehmbrink (R)
1,3 am Kreisverkehr die Schiederstraße und Königswinkel queren, dann wenig rechts versetzt auf den asph. Bahntrassen-R/F (zur Seite gedrehte Drängelgitter)
1,7 eine Straße queren (Drängelgitter; „Radfahrer absteigen“): wg. R/F, min. Gef.; bei 2,7 eine weitere Straße queren (Damm); Bach überqueren
SCHIEDER-SCHWALENBERG (Kreis Lippe)
3,7 einen Weg queren (Pfostensperre), später Damm, den Bach nochmals überqueren; Querweg mit Pfostensperren
5,2 vor der Straße links: B 239 (linker R/F), l. St., Eisenbahn und Emmer überqueren (l. Gef.)
  5,2 rechts: R 53 (Richtung: Steinheim)
6,3 an der Einmündung der L 948 geradeaus nach SCHIEDER: Detmolder Straße; den Bach überqueren und rechts versetzt auf den rechten R/F; geradeaus folgen (l. St.)
  6,3 links (Bahnhofstraße):R 53 (Richtung: )
  6,3 rechts: Wellness-Radroute (Richtung: )
6,6 in der Rechtskurve der Straße geradeaus: Domäne; vor dem Schloss links folgen (l. Gef.); an der abkn. Vorfahrt geradeaus und in der Rechtskurve der Straße geradeaus: R/F (Pfostensperre)
7,1 rechts: wg. R/F
  7,1 (von links: R 53 und Radverkehrsnetz (vgl. 6,3)
7,3 an der Allee wenig links versetzt: R/F (Verbundpflaster)
  7,3 links durch das Tor: R 53 (Richtung: )
7,6 vor dem Stausee links über die Brücke; geradeaus folgen
  7,6 rechts: Radverkehrsnetz (Richtung: Lügde 9,6; nicht freigegebener Fußweg!)
7,8 links und nach 50 m rechts: zum Bf Schieder (8,0)
  7,8 rechts: BRR Hellweg-Weser (Richtung: Bad Pyrmont – Emmerthal - Hameln)


Fahrtrichtung Nord

SCHIEDER-SCHWALENBERG (Kreis Lippe)
0,0 vom Bf Schieder links (nicht freigeg. Einbahnstraße, Rechtskurve), dann links
0,2 rechts über die Brücke
  0,2 geradeaus: BRR Hellweg-Weser (Richtung: Bad Pyrmont – Emmerthal - Hameln)
0,4 auf dem anderen Ufer rechts: R/F (Verbundpflaster)
  0,4 geradeaus: Radverkehrsnetz (Richtung: Lügde 9,6; nicht freigegebener Fußweg!)
0,7 an der Allee wenig links versetzt: wg. R/F
  0,7 rechts durch das Tor: R 53 (Richtung: )
0,9 links: R/F, an dessen Ende (Pfostensperre) und an der abkn. Vorfahrt geradeaus (l. St.); am Schloss rechts folgen: Domäne
  0,9 (geradeaus: R 53 und Radverkehrsnetz (vgl. 1,7)
1,4 an der Straße geradeaus: Detmolder Straße / B 239 (l. Gef.), später R/F; einen Bach überqueren
1,7 an der Einmündung der L 948 geradeaus: B 239 (rechter R/F), l. St., Emmer und Eisenbahn überqueren (l. Gef.)
  1,7 links: Wellness-Radroute (Richtung: )
  1,7 von rechts (Bahnhofstraße): R 53 (vgl. 0,9)
2,8 rechts: wg. Bahntrassenweg; ein Querweg mit Pfostensperren, einen Bach überqueren (Damm)
  2,8 geradeaus: R 53 (Richtung: Steinheim)
4,3 einen Weg queren (Pfostensperren), dann den Bach erneut überqueren
BLOMBERG (Kreis Lippe)
5,3 eine Straße queren (min. St.); in BLOMBERG eine weitere Straße queren (Drängelgitter; „Radfahrer absteigen“): asph. R/F
6,7 am Ende des Bahntrassen-R/F rechts und am Kreisverkehr schräg rechts: Lehmbrink (R)
6,9 links: Hausmannstraße (l. St.) und bei 7,2 schräg rechts: Bahnhofstraße (St.)
7,3 an der Kreuzung links: Diekmannstraße und in der historischen Altstadt links: Kuhstraße (Kopfsteinpflaster) und schräg links durch das Stadttor: Langer Steinweg (Gef., kurvig
8,0 rechts: Hellweg / B 1
  8,0 Fortsetzung BRR Hellweg – Weser (Richtung: Lemgo – Bielefeld – Gütersloh – Lippstadt – Soest)



Beginn des Bahntrassenradwegs am Kreisverkehr in Blomberg.

Das erste Stück in Blomberg ist asphaltiert und mit Drängelgitter "gesichert".

Außerhalb des Ortes hat der Weg eine wassergebundene Oberfläche.

Die ruhige Strecke folgt dem Tal der Diestel ...

... und überquert sie später.

Blick zurück in Richtung Blomberg.

Der Weg endet an der Landesstraße unmittelbar vor der früheren Einmündung
der Stichbahn in die Strecke Hameln – Altenbeken.

 

Download gpx-Datei

Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.94040, 9.08928
[N51° 56' 25.44" E9° 5' 21.41"]
51.92214, 9.15338
[N51° 55' 19.70" E9° 9' 12.17"]
7,4 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.93725, 9.09919
[N51° 56' 14.10" E9° 5' 57.08"]
51.91196, 9.12831
[N51° 54' 43.06" E9° 7' 41.92"]
3,9 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW Kreis Lippe Blomberg 0,4 km 2,0 km
NW Kreis Lippe Schieder-Schwalenberg 1,5 km


 

Bahntrassenradeln NW 5.06
1760 v. Hannover
82,8 Schieder
84,9
0,0
1760 n. Soest
0,2 Noltehof
4,5 Blomberg
Kilometerangaben sind Bahnkilometer; Legende


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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