Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Niedersachsen > westlich der Weser > NI 1.17
 
NI 1.17 Hüggelbahn: bei Georgsmarienhütte-Holzhausen
Streckenlänge (einfach): ca. 2,9 km
Oberfläche:

unbefestigt bzw. wg.; abschnittsweise zugewachsen

Status / Beschilderung: nicht eindeutig
Eröffnung der Bahnstrecke: 1864–1866
Stilllegung der Bahnstrecke: 1879 (Pv), Gv noch bis ca. 1970-87
Eröffnung des Radwegs:
Route: Gedenkstätte Augustusschacht (westlich von Georgsmarienhütte-Holzhausen) – südl. Hasbergen
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Hüggelbahn
14.07.2024

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


An der Gedenkstätte Augustaschacht …

… verließ die ab Holzhausen parallel verlaufende Hüggelbahn die Bahnstrecke von
Georgsmarienhütte nach Hasbergen.

Bahnübergang westlich des Augustaschachts …

… mit Blich nach Norden …

… und Südwesten.

Der Weg steigt leicht an …

… und erreicht die Trasse der Hüggelbahn (Blicl zurück).

Dieser erste Abschnitt …

… ist Teil des Radroutennetzes, …

… das später aber …

… nach rechts wegbiegt.

Das Mittelstück dient als Wanderweg, …

… der teilweise recht zugewachsen ist.

Im Wald wird der Weg wieder breiter.

Wegekreuzung am Wanderparkplatz "Am Steinbrink".

Hinter einem flachen Einschnitt …

.. stößt ein kleiner Weg hinzu.

Infotafel zur Hüggelbahn.

Rastbank mit weiterer Infotafel.

Blick zurück in einen Einschnitt durch das Zechstein.

Die leicht geschwungene Trasse ist praktisch eben.

Infotafle zur Brechanlage.

Von den Förderstellen am Hüggel wurde das Roherz mit einer Schmalspurbahn abtransportiert,
deren Ausdehnung unklar bleibt.

Der per Rad nutzbare Weg endet an er Straße Roter Berg am Ortsrand von Hasbergen.

 

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 4. Mai 2025

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