Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Niedersachsen > westlich der Weser > NI 1.05
 
NI 1.05 Hafenbahn Varel
Der Großteil der Trasse der Vareler Hafenbahn ist begehbar, aber nicht Teil des Radwegenetzes.
Streckenlänge (einfach): ca. 2,4 km (davon ca. 1,1 km auf der ehem. Bahntrasse)
inkl. Anbindung an den Bahnhof
Höhenprofil: eben
Oberfläche:

unbefestigt

Status / Beschilderung: keine StVO-Beschilderung; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 1531 / Varel (Oldb.) – Varel Hafen; 1,6 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 15. Mai 1893
Eröffnung des Radwegs:
  • 1992
Messtischblätter: 2514, 2614
Route: Varel – Varel Hafen
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Vareler Nebenbahnen
14.06.2015

Befahrung: Mai 2015

Fahrtrichtung Ost

VAREL (Landkreis Friesland)
0,0 vom Bahnhof in Richtung Hotel, dann rechts: R/F (l. St.); später Parallelstraße
0,3 am Ende rechts: Mühlenstraße (R/F); Eisenbahn überqueren
0,4 rechts: Grashof; l. Gef. und Linkskurve, dann wg.
  0,4 links: Zetel 16,5; Bockhorn 14,5; Dangast 6,6
0,8 rechts: nicht freigeg. Z. 250, wg. / Schlaglöcher
1,1 auf Asphalt links auf den wg. Bahndamm (anfangs schmale Fahrspur, später auch als Wirtschaftsweg genutzt; teilw. holprig; ab einer Pfostensperre wieder schmale Fahrspur; einen Graben überqueren
2,2 an der Straße schräg rechts: Hafenstraße; einen Bach überqueren (parallel zur noch vorhandenen Bahnbrücke)
2,4 geradeaus: Am Hafen; hier sind noch einige Gleisreste zu finden
  2,4 geradeaus: Brake 29; Rodenkirchen 25,5; Schweiburg 9,5
  2,4 rechts: Hohenberge 1,6


Fahrtrichtung West

VAREL (Landkreis Friesland)
0,0 vom Vareler Hafen (Am Hafen; Gleisreste im Bereich des Hafenbeckens) in Richtung Varel: Am Hafen; einen Bach überqueren (parallel zur noch vorhandenen Bahnbrücke)
0,2 schräg links: schmale unbefestigte Fahrspur auf der Bahntrasse; einen Graben überqueren; ab einer Pfostensperre als Wirtschaftsweg genutzt; teilw. holprig, später wieder schmale Fahrspur
1,3 auf Asphalt rechts; dann wieder wg. / Schlaglöcher
1,6 in VAREL links, dann asph. und Rechtskurve: Grashof (l. St.)
2,0 links über die Brücke: Mühlenstraße (R/F); Eisenbahn überqueren, dann links: Parallelstraße; später R/F (l. Gef.) zum Bahnhof VAREL (2,4)
  2,0 geradeaus: Zetel 16,5; Bockhorn 14,5; Dangast 6,6; Dangatsermoor 3,5



Im Bereich des Vareler Hafens ...

... sind an mehreren Stelle die Gleise der Hafenbahn erhalten, ...

... zuletzt am ehem. Bahnübergang Christiansburg ...

... in der Nähe der Brücke über das Vareler Binnentief.

An einer Trafostation hängt eine umfangreiche Zeittafel zur Geschichte des Hafens.

Schräg gegenüber zweigt der Bahntrassenpfad von der Straße ab, ...

... der anfangs nur aus einer schmalen Fahrspur besteht.

Blick zurück in Richtung Hafen.

Das mittlere Stück wird als Wirtschaftsweg genutzt, ...

... dann wird es wieder schmaler.

Blick zurück kurz vor der Einmündung in die Bahnstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven.

Der Bahnhof liegt auf der anderen Seite der Gleise ...

... und besitzt einen interessanten Treppenzugang zum Mittelgleis.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 53.40608, 8.16444
[N53° 24' 21.89" E8° 9' 51.98"]
53.39906, 8.14947
[N53° 23' 56.62" E8° 8' 58.09"]
2,4 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 53.40546, 8.16206
[N53° 24' 19.66" E8° 9' 43.42"]
53.39806, 8.15318
[N53° 23' 53.02" E8° 9' 11.45"]
1,1 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NI Landkreis Friesland Varel 1,1 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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