Bahntrassenradeln – Details

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SL01 Wadern-Lockweiler – Primstal
Nur noch Teile der Bahnstrecke Wadern – Nonnweiler sind heute sichtbar: Der Abschnitt nördlich von Primstal ist unter dem Damm der Autobahn begraben. Der befahrbare Teil zwischen Primstal und Lockweiler verläuft abseits der Straßen und ist als Naturlehrpfad hergerichtet.
Streckenlänge (einfach): ca. 5,6 km (davon ca. 5,1 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: s. l. St. von Lockweiler (280 m ü. NN am Beginn des Bahntrassenwegs) nach Primstal (320 m); die angrenzenden Abschnitte des Saarland-Radwegs sind deutlich hügliger
Oberfläche:

überw. wg.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß- und Radweg bzw. freigeg. Z. 250; Wegweisung als Teil des Saarland-Radwegs
Eisenbahnstrecke: 3274 / Wemmetsweiler – Lebach – Primsweiler – Büschfeld – Nonnweiler; 51 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 15. Oktober 1897 (Wadern – Nonnweiler; fahrplanmäßiger Personenverkehr ab 10. Dezember 1897)
Stilllegung der Bahnstrecke: ab Mitte der 1950er Jahre Reduzierung des Zugverkehrs, 1966 Stilllegung und 1968 Abbau der Gleise; 30. Mai 1992: Stilllegung der angrenzenden Strecke Wadern – Büschfeld – Limbach
Eröffnung des Radwegs:
  • 13. Mai 1994
  • Anfang 2009: kurzer Lückenschluss bei Krettnich
Radwegebau:

Mitte April 2019 wurde ein 1,2 km langer Abschnitt des Primstal-Radweges Dr. Hanspeter Georgi parallel zur L 145 zwischen Limbach und Schattertriesch bei Schmelz eröffnet (nicht auf der Trasse).

Planungen:

In Wadern sollte der Radweg von der Hauptstraße auf den Bahndamm verlagert werden. [2006]

Voraussichtlich 2020 sollte ein 2,9 km langer Trassenabschnitt von Limbach bis Büschfeld und später auch die Trasse zwischen Büschfeld und Bardenbach ausgebaut werden. Dies ist bisher nicht geschehen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Reaktivierung ist für den Abschnitt Schmelz – Bardenbach deutlich ungünstiger ausgefallen als für den Abschnitt von Dillingen nach Schmelz. [Oktober 2020]

Messtischblatt: 6407
Route: Wadern-Lockweiler – Krettnich – Primstal
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Primstalbahn
29.11.2020

Pressespiegel zum Bahntrassenweg SL01
30.12.2008: "Viel Platz für Pirouetten" (Saarbrücker Zeitung, St. Wendel)
25.09.2018: "Grüne enttäuscht vom Termin in Saarbrücken" (Saarbrücker Zeitung)
14.04.2019: "Radweg eröffnet: Schöne Strecke für die Radfahrer" (Saarbrücker Zeitung)
28.10.2020: "Waderns Bürgermeister will Chance auf Reaktivierung wahren" (Saarbrücker Zeitung)

Befahrung: Oktober 2012

Fahrtrichtung Ost

WADERN (Landkreis Merzig-Wadern)
0,0 am Ende des Parallelweg zur L 148 (Querrinne) hinter dem Gewerbegebiet vor LOCKWEILER rechts zurück: Walter-Nothelfer-Straße (l. Gef.), dann links auf die wg. Bahntrasse, später kurz asph.
0,4 eine Straße queren (freigeg. Z. 250); an einer Einmündung vorbei und unterhalb der Häuser einen Feldweg queren; an der nächsten Einmündung Tischgruppe, dann an einem Brunnen mit weiterer Tischgruppe vorbei; an Häusern kurz asph, dann einen Bach überqueren
2,3 in KRETTNICH die L 148 an der Ampel queren und an der Kapelle (Tischgruppe) schräg rechts auf die Nuhweiler Straße (l. St.), dann mit k. Gef. rechts versetzt auf den wg. Bahntrassen-R/F (min. St.); später kurz Wirtschaftsweg; einen Feldweg queren
NONNWEILER (Landkreis St. Wendel)
4,7 am Ende des wg. R/F (Drängelgitter) geradeaus: Am Schwimmbad; und der Straße weiter geradeaus folgen (nicht freigeg. Z. 250); einen Graben und die Prims überqueren; ab der Autowerkstatt (zu PRIMSTAL): Alter Bahndamm
5,6 rechts versetzt zur Mettnicher Straße / L 147 (min. Gef.)


Fahrtrichtung West

NONNWEILER (Landkreis St. Wendel)
0,0 Mettnicher Straße / L 147 in PRIMSTAL (aus Nonnweiler): rechts und links: Alter Bahndamm; ab der Autowerkstatt asph. Bahntrasse (freigeg. Z. 250); die Prims und einen Graben überqueren
0,7 an der Zufahrt zum Sportplatz schräg links folgen: Am Schwimmbad und geradeaus durch das Drängelgitter: wg. R/F (1,0; s. l. Gef.); einen Feldweg queren, später Wirtschaftsweg (teilw. steinig) und ab einer Einmündung von rechts wieder R/F (min. Gef.)
WADERN (Landkreis Merzig-Wadern)
3,1 in KRETTNICH mit k. St. rechts versetzt und an der Straße schräg links: Nuhweiler Straße (l. Gef.); hinter der Kapelle (Tischgruppe) schräg links: wg. und die L 148 an der Ampel queren: Schotterweg auf der Trasse (freigeg. Z. 250); am Ortsende (3,6) weiter geradeaus folgen, einen Bach überqueren und unterhalb von LOCKWEILER an den Häusern kurz asph.; einen Weg queren und an einem Brunnen mit Tischgruppe vorbei; an einer Einmündung weitere Tischgruppe; später unterhalb der nächsten Häuser einen Feldweg queren und an einer Einmündung vorbei
5,3 eine Straße queren (freigeg. Z. 250): kurz asph., dann wieder wg.
5,5 vor dem Industriegebiet rechts (Bahntrasse überbaut): Walter-Nothelfer-Straße (l. St.), und an der Straße rechts und nach wenigen Metern links zurück queren: Parallelweg zur L 148 (5,6; Querrinne, l. hügelig)



Brücke zwischen Mettnich und Mühlfeld: Im Oktober 2012 wurde ein Stück der Trasse als Umleitung genutzt.

Beginn des Bahntrassenwegs bei Mühlfeld.

Anfangs durch lichten Wald ...

... geht es dem Primstal folgend nach ...

... Krettnich (hier: Ortsausgang Richtung Wadern).

Bei Lockweiler.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 49.52586, 6.90894
[N49° 31' 33.10" E6° 54' 32.18"]
49.54006, 6.97501
[N49° 32' 24.22" E6° 58' 30.04"]
5,6 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 49.52487, 6.90834
[N49° 31' 29.53" E6° 54' 30.02"]
49.52738, 6.93489
[N49° 31' 38.57" E6° 56' 5.60"]
2,0 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 49.52789, 6.93984
[N49° 31' 40.40" E6° 56' 23.42"]
49.53992, 6.97458
[N49° 32' 23.71" E6° 58' 28.49"]
3,1 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SL Landkreis St. Wendel Nonnweiler 0,9 km 1,0 km
SL Landkreis Merzig-Wadern Wadern 3,2 km


 



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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