Bahntrassenradeln – Details

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SH 2.08 Groß Steinrade – Lübeck-Buntekuh
Die Bahntrasse nach Bad Segeberg ist bisher nur im Stadtgebiet Lübeck ausgebaut und dient hier als Querverbindung in Außenbezirken.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,1 km (davon ca. 2,1 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: teilw. leicht hügelig (10 bis 20 m ü. NN)
Oberfläche:

wg., teilw. asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß- und Radweg und freigeg. Fußweg; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: Lübeck-Segeberger Eisenbahn; 29 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. Mai 1916 (Lübeck – Obernwohlde), bis 6. Dezember 1916 (Verlängerung in zwei Etappen)
Stilllegung der Bahnstrecke: 27. September 1964 (Pv Gesamtstrecke und Gv Arfrade – Westerrade), 31. Dezember 1966 (Gv Westerrade – Bad Segeberg), 31. Dezember 1967 (Gv Lübeck – Arfrade)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblätter: 2028, 2029, 2129
Route: Groß Steinrade – Lübeck-Buntekuh
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Lübeck-Segeberger Eisenbahn
30.05.2009

Befahrung: Mai 2009

Fahrtrichtung Süd

LÜBECK (kreisfreie Stadt)
0,0 Morierer Hof: Abzweigung von der Morierer Straße in GROSS STEINRADE: wg. R/F links der Hofzufahrt; einen Bach überqueren und dem Weg links versetzt zum Bahndamm folgen (0,3): wg., leicht steinig
1,0 eine Straße queren (zwei Pfostensperren): asph. und wg.; k. St., dann Gef.; an einem Weg vorbei: St. (ein Stück des Bahndamms oder Brücke fehlt)
1,6 Drängelgitter: Steinrader Damm queren (rechter R/F), dann wenig links versetzt: Lübschenfeld (freigeg. Z. 250); BAB 1 unterqueren (Weg parallel zum Bahndamm)
2,2 vor dem Kleingartenverein Buntekuh unter der Stromleitung wenig links versetzt: wg. R/F auf der Bahntrasse, später einen Weg queren (Pfostensperren) und schräg links folgen
3,1 Ende des Bahntrassenradwegs vor der Ziegelstraße an der Zufahrt zur Schwimmhalle (Pfostensperre)


Fahrtrichtung Nord

LÜBECK (kreisfreie Stadt)
0,0 Ziegelstraße an der Zufahrt zur Schwimmhalle: wg. Bahntrassenweg (freigeg. F, Pfostensperre); später schräg rechts folgen und einen Weg queren (Pfostensperren): wg. R/F
0,8 am Kleingartenverein Buntekuh unter der Stromleitung wenig links versetzt: Weg parallel zum Bahndamm; BAB 1 unterqueren: Lübschenfeld
1,4 auf dem Steinrader Damm (R/F) wenig links versetzt und durch das Drängelgitter: wg. und asph.; k. Gef. (ein Stück des Bahndamms oder eine Brücke fehlt), dann schräg links an einem Weg vorbei (St., dann k. Gef.)
2,0 eine Straße queren (zwei Pfostensperren): wg., leicht steiniger R/F auf der Bahntrasse; bei 2,7 Linkskurve (Bahntrasse im weiteren Verlauf nicht ausgebaut), dann rechts einen Bach überqueren
3,1 Ende des R/F an der Morierer Straße (Zufahrt zum Morierer Hof) in GROSS STEINRADE



Beginn des Bahntrassenwegs an der Schwimmhalle St. Lorenz.

Grüner Weg im Bereich der Kleingärten.

Unterführung Autobahn 1 (Blick zurück).

Ein Stück weiter fehlt ein Stück der Trasse.

Kurz vor der Stadtgrenze und dem Ende des Bahntrassenwegs gibt es diesen schönen Damm.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 53.88301, 10.63265
[N53° 52' 58.84" E10° 37' 57.54"]
53.86216, 10.65038
[N53° 51' 43.78" E10° 39' 1.37"]
3,1 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 53.88069, 10.63304
[N53° 52' 50.48" E10° 37' 58.94"]
53.86943, 10.63485
[N53° 52' 9.95" E10° 38' 5.46"]
1,3 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 53.86483, 10.63907
[N53° 51' 53.39" E10° 38' 20.65"]
53.86216, 10.65038
[N53° 51' 43.78" E10° 39' 1.37"]
0,8 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SH kreisfreie Stadt Lübeck 2,1 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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