Bahntrassenradeln – Details

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IT 04.05 Brennerbad – Pflersch (Fleres)
Streckenlänge (einfach): ca. 15,4 km (davon ca. 7,5 km auf der ehem. Bahntrasse)
vom Bf Brennerpass bis Bf Gossensass; der Bahntrassenweg beginnt etwa 1 km südlich vom Bf Brennerpass
Oberfläche:

asph.

Kunstbauten: zwei Tunnel
Eisenbahnstrecke: Brennerbahn (Ferrovia del Brennero) / Innsbruck – Brenner – Franzensfeste (Fortezza) – Klausen (Chiusa) – Bozen (Bolzano) – Verona; 275 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 17. August 1867 (Innsbruck – Bozen)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1999 (Brennerbad – Pflersch: Eröffnung des Pflerschtunnels)
Eröffnung des Radwegs:
  • 2010
Route: Brennerpass – Brennerbad – Schelleberg (Moncucco) – Pflerschtal – Gossensass – (Sterzing)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Brennerbahn
Wikipedia: Ferrovia del Brennero (it)
Externe Links (Radweg): Fotodokumentation www.bahntrassenradwege.de
07.01.2023

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Einstieg in den Radweg von der Brennerstraße.

Der Radweg verläuft an Felsen vorbei; links die Straße.

An dieser Stelle verschwenkt der Weg auf die alte Trasse.

Nach Überquerung der Bahn: Die neue Trasse biegt in den Tunnel weg

Der Bahntrassenweg bleibt anfangs noch parallel zu Straße.

Erster Tunnel.

Blick zurück auf den zweiten Tunnel ...

... und weiter in Richtung Pflerschtal.

Bahnhäuschen bei Kilometer 232 (Blick zurück).

Der alte Bahnhof Schelleberg (Blick zurück).

Blick ins Pflerschtal.

Später geht es an einer Stützmauer ...

... und Signalen vorbei ...

... bis zum Portal des nicht befahrbaren Kehrentunnels, ...

... wo der Radweg die Trasse verlässt und steil bergab ins Tal führt.

Links am Hang taucht dann wieder die neue Bahnstrecke auf.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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